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Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Webdesign, digitale Dienstleistungen, Software, Hosting, Wartung, Betreuung und damit verbundene Leistungen von Pruss Webservice.

Anbieter Pruss Webservice

Inhaber: Andy Pruss
Dachsloch 4
35108 Allendorf

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Pruss Webservice, Inhaber Andy Pruss, Dachsloch 4, 35108 Allendorf, nachfolgend „Pruss Webservice“, und seinen Kunden über Webdesign, Webentwicklung, digitale Dienstleistungen, Software, Plugins, technische Beratung, Suchmaschinenoptimierung, Hosting, Wartung, Betreuung und damit verbundene Leistungen.

Kunde im Sinne dieser Bedingungen kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Pruss Webservice ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, das konkrete Angebot, die Leistungsbeschreibung und die Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Angebote und Vertragsschluss

Darstellungen von Leistungen auf Webseiten, in Portalen, Preisübersichten, Informationsmaterialien oder Werbemitteln stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Anfragen des Kunden sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot von Pruss Webservice annimmt, Pruss Webservice den Auftrag in Textform bestätigt oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.

Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind das angenommene Angebot, die vereinbarte Leistungsbeschreibung und ergänzende individuelle Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden werden erst verbindlich, wenn sie von Pruss Webservice in Textform bestätigt worden sind.

Leistungsumfang

Pruss Webservice erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem bei Vertragsschluss festgelegten Leistungsumfang. Geschuldet sind ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen und Eigenschaften.

Soweit ein konkreter Erfolg vereinbart ist, wird ein entsprechendes Werk geschuldet. Beratungs-, Pflege-, Support-, Wartungs-, Redaktions-, Marketing- und Betreuungsleistungen werden als fortlaufende Dienstleistungen erbracht, soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde.

Pruss Webservice ist berechtigt, fachlich geeignete Mitarbeitende, freie Fachkräfte und Unterauftragnehmer einzusetzen. Die Verantwortung von Pruss Webservice für die vertragsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.

Änderungs- und Zusatzwünsche

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Pruss Webservice informiert den Kunden vor der Umsetzung über erkennbare Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Projektablauf.

Zusatzleistungen werden erst nach Freigabe durch den Kunden ausgeführt. Soweit keine Pauschalvergütung vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung nach dem mitgeteilten Zeitaufwand oder den zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten Preisen.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Pruss Webservice alle für die Leistungserbringung benötigten Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben, Ansprechpartner und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in einem geeigneten Format zur Verfügung.

Der Kunde prüft Entwürfe, Testfassungen, Korrekturstände und Rückfragen innerhalb angemessener Zeit und teilt Freigaben oder nachvollziehbare Änderungswünsche mit.

Verzögerungen und zusätzlicher Aufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu einer angemessenen Anpassung von Projektfristen und Vergütung führen. Gesetzliche Ansprüche wegen unterlassener Mitwirkung bleiben unberührt.

Leistungszeiten und Projektfristen

Leistungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Projektpläne und voraussichtliche Zeitangaben dienen im Übrigen der organisatorischen Orientierung.

Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde notwendige Mitwirkungen, Freigaben oder Zahlungen nicht rechtzeitig erbringt oder nachträgliche Änderungen beauftragt.

Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Pruss Webservice, insbesondere nicht zu vertretende Betriebsstörungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt oder nicht zu vertretende Ausfälle wesentlicher Drittanbieter, verlängern vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

Fertigstellung und Abnahme

Soweit die vereinbarte Leistung der Abnahme zugänglich ist, zeigt Pruss Webservice dem Kunden die Fertigstellung an und stellt das Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit.

Der Kunde ist verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Beanstandungen sind möglichst konkret zu beschreiben, damit eine Prüfung und Nachbesserung erfolgen kann.

Pruss Webservice kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die gesetzlichen Regelungen über eine Abnahme nach Ablauf einer solchen Frist bleiben unberührt. Vereinbarte oder in sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.

Preise, Rechnungen und Zahlung

Es gelten die im individuellen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils anwendbaren Steuern angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind.

Abschlagszahlungen, Teilzahlungen und Zahlungspläne gelten, wenn sie im Angebot oder Vertrag vereinbart sind. Im Übrigen wird die Vergütung mit Erbringung der vereinbarten Leistung beziehungsweise bei abnahmepflichtigen Werkleistungen mit der Abnahme und Zugang der Rechnung fällig.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Ist keine Zahlungsfrist angegeben, beträgt sie 14 Kalendertage ab Zugang der Rechnung. Rechnungen dürfen in elektronischer Form übermittelt werden, soweit gesetzlich zulässig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsfolgen. Pruss Webservice kann nach vorheriger Mitteilung noch nicht erbrachte Leistungen zurückhalten, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

Laufende Leistungen und Abrechnungsrhythmen

Hosting-, Wartungs-, Betreuungs-, SEO-, Support- und sonstige wiederkehrende Leistungen werden für die im Angebot vereinbarte Vertragsdauer erbracht und nach dem vereinbarten Rhythmus abgerechnet.

Soweit vereinbart, stehen monatliche, halbjährliche oder jährliche Abrechnungsrhythmen zur Verfügung. Ein für eine längere Abrechnungsperiode vereinbarter Preisnachlass gilt nur für die Dauer des entsprechenden Abrechnungsrhythmus. Bei einem zulässigen Wechsel des Abrechnungsrhythmus wird die Vergütung für zukünftige Abrechnungszeiträume neu berechnet.

Bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume, ausgestellte Rechnungen und bereits erbrachte Leistungen werden durch einen späteren Wechsel nicht rückwirkend verändert.

Domains, Hosting und technische Infrastruktur

Die Verfügbarkeit einer gewünschten Domain kann erst bei der tatsächlichen Registrierung verbindlich festgestellt werden. Eine vorherige Prüfung oder Reservierungsanzeige begründet keinen Anspruch auf erfolgreiche Registrierung.

Domain-, Hosting-, Server-, E-Mail- und Infrastrukturleistungen können ganz oder teilweise durch spezialisierte Drittanbieter erbracht werden. Für diese Leistungen gelten ergänzend die dem Kunden mitgeteilten Bedingungen des jeweiligen Anbieters, soweit diese wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden.

Eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Vorübergehende Einschränkungen durch notwendige Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Weiterentwicklung oder nicht zu vertretende Störungen bleiben im angemessenen Umfang vorbehalten.

Datensicherungen werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang durchgeführt. Der Kunde bleibt verpflichtet, eigene Inhalte, Zugangsdaten und für ihn wesentliche Daten in angemessenem Umfang zusätzlich zu sichern.

Software, Plugins und digitale Produkte

Für Software, Plugins, digitale Werkzeuge und sonstige digitale Produkte gelten die im Angebot oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Systemvoraussetzungen, Funktionsumfänge, Nutzungsrechte und Laufzeiten.

Die Funktionsfähigkeit kann von Betriebssystemen, WordPress-Versionen, PHP-Versionen, Browsern, Themes, weiteren Plugins, Serverkonfigurationen und Schnittstellen Dritter abhängen. Pruss Webservice schuldet Kompatibilität nur mit den ausdrücklich vereinbarten oder angegebenen Systemumgebungen.

Updates, Weiterentwicklungen, Anpassungen an zukünftige Fremdsysteme und dauerhafte Pflege sind nur geschuldet, wenn sie Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs oder eines laufenden Wartungs- oder Betreuungsvertrags sind.

Gegenüber Verbrauchern bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften für digitale Produkte, insbesondere zu Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und Mängelrechten, unberührt.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Sämtliche von Pruss Webservice erstellten Entwürfe, Layouts, Texte, Grafiken, Programme, Quellcodes, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen erfüllen.

Nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden diese als einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Das Nutzungsrecht umfasst die bestimmungsgemäße Verwendung, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung und die für den Betrieb erforderliche Bearbeitung des Arbeitsergebnisses.

Ausschließliche Nutzungsrechte, die Herausgabe bearbeitbarer Ursprungsdateien, Entwicklungsdateien, Quellcodes, Dokumentationen oder interner Arbeitsunterlagen werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Für Standardkomponenten, Open-Source-Software, Schriften, Bildmaterial, Plugins, Bibliotheken und sonstige Inhalte Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Solche Rechte können nur in dem Umfang übertragen werden, in dem Pruss Webservice hierzu berechtigt ist.

Vom Kunden bereitgestellte Inhalte

Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten oder zur Veröffentlichung freigegebenen Texte, Bilder, Logos, Marken, Videos, Daten, Dateien, Links und sonstigen Inhalte verantwortlich.

Der Kunde bestätigt, über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen und dass die vertragsgemäße Verwendung der Inhalte keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Vorschriften verletzt.

Unternehmer stellen Pruss Webservice von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihnen schuldhaft verursachten Rechtsverletzung durch bereitgestellte Inhalte beruhen. Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

Mängelrechte

Für Mängel der vereinbarten Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im individuellen Vertrag nichts Zulässiges und Abweichendes vereinbart wurde.

Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah und nachvollziehbar beschreiben. Pruss Webservice erhält Gelegenheit, den gerügten Mangel zu prüfen und innerhalb angemessener Frist nachzubessern.

Kein Mangel liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung ausschließlich durch nicht vereinbarte Änderungen des Kunden, Eingriffe unbefugter Dritter, ungeeignete Systemumgebungen oder eine Verwendung außerhalb des vereinbarten Einsatzzwecks verursacht wurde, sofern Pruss Webservice die Ursache nicht zu vertreten hat.

Suchmaschinenoptimierung und Leistungen Dritter

Bei Leistungen der Suchmaschinenoptimierung, Reichweiten-, Marketing- oder Sichtbarkeitssteigerung schuldet Pruss Webservice die vereinbarten fachlichen Maßnahmen, jedoch keinen bestimmten Rang, Umsatz, Besucherwert, Auftragseingang oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolg, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich zugesichert wurde.

Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Hostinganbieter, Zahlungsdienste, Kartenanbieter, Schnittstellen und sonstige Drittanbieter können ihre Systeme, Bedingungen, Algorithmen und technischen Vorgaben jederzeit ändern. Für deren Entscheidungen und Verfügbarkeit haftet Pruss Webservice nur, soweit Pruss Webservice die zugrunde liegende Pflichtverletzung selbst zu vertreten hat.

Haftung

Pruss Webservice haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Pruss Webservice auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften und die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

Bei Datenverlust umfasst ein ersatzfähiger Schaden nur den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit die vorstehenden Haftungsregelungen eine Beschränkung zulassen.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Vertragsparteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und persönliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung von Pruss Webservice.

Soweit Pruss Webservice personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Widerrufsrecht von Verbrauchern

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, sofern kein gesetzlicher Ausschluss- oder Erlöschensgrund eingreift.

Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden Verbrauchern gesondert in gesetzlich vorgeschriebener Form bereitgestellt.

Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass Pruss Webservice bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, gelten für einen späteren Widerruf und einen möglichen Wertersatz die gesetzlichen Bestimmungen. Bei digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen gelten ergänzend die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts.

Vertragsdauer und Kündigung

Einmalige Projektleistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Für laufende Leistungen gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist.

Wird ein laufender Verbrauchervertrag nach Ablauf einer vereinbarten Erstlaufzeit automatisch verlängert, läuft er anschließend auf unbestimmte Zeit weiter und kann vom Verbraucher mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden.

Kündigungen können mindestens in Textform erklärt werden. Soweit Pruss Webservice gesetzlich zur Bereitstellung einer elektronischen Kündigungsmöglichkeit verpflichtet ist, kann der Verbraucher den Vertrag auch über diese Möglichkeit kündigen.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung liegt, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe oder eine Abmahnung erforderlich, sofern dies nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

Verbraucherstreitbeilegung

Pruss Webservice ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Pruss Webservice Gerichtsstand. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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