Partner- und Vermittlungsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Pruss Webservice und Tippgebern, Vermittlungspartnern, Projektbetreuern sowie Regionalverantwortlichen.
Projekte und Konditionen werden eindeutig zugeordnet
Die jeweilige Partnerrolle, Provisionsstufe, Projektzuordnung und Abrechnungsgrundlage werden im geschützten Partnerportal oder in einer individuellen Vereinbarung bestätigt. Für bereits zugeordnete Projekte bleibt der gespeicherte Konditionsstand maßgeblich.
Geltungsbereich und Rangfolge
Diese Partner- und Vermittlungsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen Pruss Webservice und Personen oder Unternehmen, die Kundenkontakte herstellen, Leistungen vermitteln, Projekte betreuen oder regionale Koordinationsaufgaben übernehmen.
Sie ergänzen die individuelle Partnervereinbarung, die im Partnerportal bestätigten Konditionen und die Nutzungsbedingungen des Teamportals.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- individuelle schriftlich oder elektronisch bestätigte Vereinbarungen,
- die für ein Projekt im Partnerportal gespeicherte Konditions- und Provisionszuordnung,
- diese Partner- und Vermittlungsbedingungen,
- die Nutzungsbedingungen des Teamportals,
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pruss Webservice, soweit sie auf die betreffende Zusammenarbeit anwendbar sind.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere, wenn eine Tätigkeit aufgrund ihrer tatsächlichen Ausgestaltung als Handelsvertretertätigkeit im Sinne der §§ 84 ff. HGB einzuordnen ist.
Partnerrollen
Die konkrete Partnerrolle wird bei der Freischaltung oder Projektzuordnung festgelegt. Folgende Rollen können insbesondere verwendet werden:
Ein Tippgeber stellt einen qualifizierten und rechtmäßig erhobenen Erstkontakt her. Er führt grundsätzlich keine Vertragsverhandlungen und gibt keine verbindlichen Erklärungen im Namen von Pruss Webservice ab.
Ein Vermittlungspartner unterstützt aktiv bei Bedarfsermittlung, Kontaktpflege, Projektvorbereitung und Vermittlung. Umfang und Grenzen seiner Tätigkeit richten sich nach der jeweiligen Freigabe.
Ein Regionalverantwortlicher unterstützt die Koordination zugeordneter Partner und Projekte. Eine ausschließliche Gebietsvertretung entsteht nur durch ausdrückliche gesonderte Vereinbarung.
Zusätzliche Rollen, Betreuungsstufen oder projektbezogene Sonderaufgaben können im Partnerportal oder in einer individuellen Vereinbarung festgelegt werden.
Die Bezeichnung einer Rolle allein entscheidet nicht über ihre rechtliche Einordnung. Maßgeblich sind die tatsächlich vereinbarten und ausgeübten Tätigkeiten.
Zulassung und Registrierung
Die Teilnahme am Partnerprogramm setzt eine Freischaltung durch Pruss Webservice voraus. Ein Anspruch auf Aufnahme oder Beibehaltung einer bestimmten Partnerstufe besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Partner muss bei Registrierung und während der Zusammenarbeit richtige, vollständige und aktuelle Angaben machen. Hierzu können insbesondere gehören:
- Name und ladungsfähige Anschrift,
- Unternehmen und Rechtsform,
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- steuerliche Angaben und Umsatzsteuerstatus,
- Bankverbindung für Auszahlungen,
- Region und gewünschter Tätigkeitsbereich,
- gegebenenfalls Gewerbe- oder Vertretungsnachweise.
Änderungen der Stammdaten, Bankverbindung, steuerlichen Behandlung, Vertretungsberechtigung oder Geschäftstätigkeit sind unverzüglich im Portal zu aktualisieren oder Pruss Webservice mitzuteilen.
Pruss Webservice kann eine Bewerbung ablehnen oder zusätzliche Nachweise verlangen, wenn Angaben fehlen, Zweifel an der Identität oder Zuverlässigkeit bestehen oder die vorgesehene Zusammenarbeit nicht zum Partnerprogramm passt.
Selbstständigkeit und Rechtsstellung
Der Partner übt seine Tätigkeit grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich aus. Er bestimmt vorbehaltlich ausdrücklich vereinbarter Projekttermine selbst über Ort, Zeit und Organisation seiner Tätigkeit.
Durch diese Bedingungen wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Der Partner wird nicht in die betriebliche Arbeitsorganisation von Pruss Webservice eingegliedert und erhält keine arbeitsrechtliche Weisungsgebundenheit.
Der Partner ist nicht bevollmächtigt, Pruss Webservice rechtsgeschäftlich zu vertreten, Verträge im Namen von Pruss Webservice abzuschließen, Zahlungen entgegenzunehmen, verbindliche Garantien abzugeben oder Verpflichtungen zu begründen, sofern ihm keine ausdrückliche Vollmacht erteilt wurde.
Der Partner darf sich nicht als Arbeitnehmer, Prokurist, Niederlassungsleiter oder uneingeschränkt bevollmächtigter Vertreter von Pruss Webservice darstellen.
Soweit die tatsächliche Tätigkeit die Voraussetzungen eines Handelsvertreters nach § 84 HGB erfüllt, gelten die zwingenden Vorschriften des Handelsvertreterrechts ergänzend. Die bloße Bezeichnung als Tippgeber oder Vermittlungspartner schließt deren Anwendung nicht aus.
Aufgaben und Leistungsumfang
Der konkrete Umfang der Partnertätigkeit richtet sich nach der zugewiesenen Rolle, den freigegebenen Leistungen und den für das jeweilige Projekt bestätigten Aufgaben.
Zu den zulässigen Tätigkeiten können insbesondere gehören:
- Identifikation geeigneter Interessenten,
- Herstellung eines rechtmäßigen Erstkontakts,
- Vorstellung freigegebener Leistungen und Informationsmaterialien,
- Ermittlung und Dokumentation eines grundlegenden Kundenbedarfs,
- Vereinbarung oder Koordination von Gesprächsterminen,
- Übermittlung qualifizierter Projektanfragen,
- Begleitung der Kommunikation zwischen Kunde und Pruss Webservice,
- projektbezogene Betreuung im freigegebenen Umfang,
- Unterstützung zugeordneter Partner und Projekte.
Der Partner muss die Interessen von Pruss Webservice angemessen berücksichtigen, wesentliche Informationen vollständig weitergeben und erkennbare Missverständnisse oder falsche Kundenerwartungen unverzüglich richtigstellen.
Eine Pflicht zur Erreichung eines bestimmten Umsatzes, einer bestimmten Anzahl von Vermittlungen oder einer festen Arbeitszeit besteht nur, wenn dies individuell vereinbart wurde.
Kundenansprache, Werbung und Kommunikation
Der Partner darf Kunden nur in rechtmäßiger, sachlicher und transparenter Weise ansprechen. Er muss insbesondere die Vorschriften des Wettbewerbs-, Datenschutz- und Verbraucherschutzrechts beachten.
Unzulässig sind insbesondere:
- Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung,
- Werbeanrufe gegenüber Unternehmen ohne zumindest mutmaßliche Einwilligung,
- Werbung per E-Mail, Messenger, Fax oder automatisiertem Nachrichtensystem ohne erforderliche Einwilligung oder gesetzliche Ausnahme,
- hartnäckige, aggressive oder belästigende Kontaktaufnahme,
- irreführende Angaben zu Preisen, Leistungen, Verfügbarkeit oder Ergebnissen,
- unbelegte Erfolgs-, Umsatz-, SEO-, Förderungs- oder Einsparversprechen,
- das Verschweigen wesentlicher Einschränkungen oder Zusatzkosten,
- die Verwendung nicht freigegebener Aussagen oder Werbemittel.
Der Partner muss sich als selbstständiger Partner oder Vermittler zu erkennen geben. Er darf nicht den Eindruck erwecken, selbst Anbieter der Leistungen von Pruss Webservice zu sein, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Einwilligungen in Werbekontakte sind in geeigneter Form zu dokumentieren, soweit eine gesetzliche Dokumentationspflicht besteht oder der Kontakt andernfalls nicht nachweisbar rechtmäßig wäre.
Lead- und Projektregistrierung
Ein vermittelter Kontakt muss über den dafür vorgesehenen Portalbereich oder einen ausdrücklich freigegebenen Kommunikationsweg registriert werden.
Eine qualifizierte Meldung enthält mindestens:
- Name oder Firma des Interessenten,
- eine rechtmäßig erhobene Kontaktmöglichkeit,
- den bekannten Bedarf oder Projektanlass,
- den Zeitpunkt und die Art des bisherigen Kontakts,
- die Bestätigung, dass die Weitergabe der Daten zulässig ist,
- gegebenenfalls vereinbarte Rückruf- oder Gesprächstermine.
Der Partner darf personenbezogene Daten nur übermitteln, wenn die betroffene Person über die Weitergabe und den Zweck informiert wurde und eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.
Eine bloße Namensnennung, eine allgemein bekannte Adresse oder eine nicht abgestimmte Massendatenliste begründet keinen Provisionsanspruch.
Pruss Webservice bestätigt im Partnerportal, ob eine Meldung angenommen, einem Projekt zugeordnet oder wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt wird.
Projektzuordnung und Mehrfachmeldungen
Ein Kontakt oder Projekt wird einem Partner zugeordnet, wenn dessen dokumentierte Tätigkeit für die Anbahnung oder den Abschluss des Geschäfts ursächlich oder mitursächlich war und die Zuordnung durch Pruss Webservice bestätigt wurde.
Kein neuer Provisionsanspruch entsteht insbesondere, wenn:
- der Interessent bereits Kunde von Pruss Webservice ist,
- bereits konkrete Vertrags- oder Projektgespräche geführt werden,
- der Kontakt bereits einem anderen Partner wirksam zugeordnet wurde,
- der Partner keine rechtmäßige oder qualifizierte Kontaktanbahnung nachweisen kann,
- der Auftrag unabhängig von der Tätigkeit des Partners zustande kommt.
Bei mehreren Partnern wird die Zuordnung anhand der dokumentierten Beiträge, des zeitlichen Ablaufs und der tatsächlichen Ursächlichkeit vorgenommen. Eine angemessene Aufteilung kann erfolgen, wenn mehrere Partner wesentlich am Abschluss beteiligt waren.
Die Entscheidung wird nach sachgerechter Prüfung im Partnerportal dokumentiert. Zwingende gesetzliche Provisionsansprüche bleiben unberührt.
Angebote, Preise und Abschlussbefugnis
Verbindliche Angebote, Preise, Rabatte, Leistungszusagen, Termine und Vertragsbedingungen dürfen ausschließlich von Pruss Webservice oder einer ausdrücklich bevollmächtigten Person bestätigt werden.
Der Partner darf nur die jeweils freigegebenen Preis- und Leistungsinformationen verwenden. Er darf insbesondere nicht:
- eigenmächtig Rabatte oder kostenlose Zusatzleistungen zusagen,
- verbindliche Fertigstellungs- oder Erfolgsgarantien abgeben,
- bestehende Angebote inhaltlich verändern,
- Zahlungen im Namen von Pruss Webservice entgegennehmen,
- Verträge oder Auftragsbestätigungen ohne Vollmacht unterzeichnen,
- rechtliche oder steuerliche Beratungsleistungen im Namen von Pruss Webservice anbieten.
Vom Partner übermittelte Kalkulationen oder Leistungsvorschläge sind unverbindlich, solange sie nicht von Pruss Webservice ausdrücklich bestätigt wurden.
Automatische Eingangsbestätigungen oder Portalstatusmeldungen stellen keine Annahme eines Kundenauftrags dar.
Provisionssystem und Provisionsstufen
Die konkrete Provisionsstufe wird im geschützten Partnerbereich, in der Partnerfreischaltung oder bei der jeweiligen Projektzuordnung ausgewiesen.
Die Höhe kann insbesondere von folgenden Faktoren abhängen:
- Partnerrolle und Betreuungsumfang,
- Art und Umfang der Vermittlungsleistung,
- aktive Projektbegleitung,
- übernommene Kunden- oder Partnerbetreuung,
- zugeordnete regionale Koordinationsaufgaben,
- der für das Projekt gespeicherte Konditionsstand.
Für ein bereits bestätigtes Projekt gilt der im Portal gespeicherte Provisionssatz als Konditionssnapshot. Eine spätere allgemeine Änderung der Partnerstufen verändert diesen Satz nicht rückwirkend.
Ein Provisionsanspruch besteht nur für solche Leistungen und Zahlungen, die als provisionsfähig ausgewiesen sind oder nach zwingendem Handelsvertreterrecht provisionspflichtig sind.
Partner- und Provisionsstufen sind interne Vertrags- und Abrechnungsinformationen. Sie sind nicht Bestandteil der Kundenpreisgestaltung und dürfen gegenüber Kunden nicht als Aufschlag, Preisanteil oder interne Kostenstruktur dargestellt werden.
Provisionsgrundlage
Grundlage der Provision ist grundsätzlich die tatsächlich vereinnahmte provisionsfähige Nettovergütung des zugeordneten Geschäfts.
Nicht zur Provisionsgrundlage gehören, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen:
- Umsatzsteuer und andere gesetzliche Abgaben,
- nicht vereinnahmte oder erlassene Forderungen,
- Rabatte, Nachlässe und Gutschriften,
- Rückerstattungen und Rückbelastungen,
- durchlaufende Fremdkosten,
- Gebühren externer Zahlungs- oder Plattformanbieter,
- Fremdlizenzen, Fremdsoftware und externe Dienstleistungen, soweit sie als nicht provisionsfähig ausgewiesen sind,
- unentgeltliche Kulanz- und Nachbesserungsleistungen,
- Verzugszinsen, Mahnkosten und Schadensersatzleistungen.
Bei Teilzahlungen entsteht die Provision grundsätzlich anteilig auf den tatsächlich eingegangenen provisionsfähigen Betrag.
Bei Fremdwährungen ist der tatsächlich gutgeschriebene Eurobetrag nach Abzug unmittelbar zurechenbarer Wechsel- und Zahlungsgebühren maßgeblich.
Entstehung und Fälligkeit der Provision
Ein Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich, sobald und soweit:
- ein provisionsfähiger Vertrag mit dem zugeordneten Kunden wirksam zustande gekommen ist,
- Pruss Webservice die provisionsfähige Leistung ausgeführt hat oder nach den gesetzlichen Regeln zur Provisionszahlung verpflichtet ist,
- die zugehörige Kundenzahlung tatsächlich eingegangen ist,
- kein wirksamer Widerruf, keine Stornierung und keine Rückabwicklung entgegensteht.
Soweit zwingendes Handelsvertreterrecht einen früheren Provisionsanspruch vorsieht, bleiben diese gesetzlichen Ansprüche unberührt.
Die Auszahlung erfolgt nach Erstellung der jeweiligen Abrechnung und Vorliegen aller erforderlichen Abrechnungs- und Steuerdaten.
Ist eine Gutschrift vereinbart, erstellt Pruss Webservice die Abrechnung im Gutschriftverfahren. Andernfalls stellt der Partner eine ordnungsgemäße Rechnung auf Grundlage der bestätigten Provisionsabrechnung.
Eine Auszahlung an ein fremdes oder nicht bestätigtes Konto kann bis zur eindeutigen Klärung der Berechtigung zurückgestellt werden.
Laufende Leistungen, Verlängerungen und Folgeaufträge
Für Hosting, Wartung, Betreuung, Softwarelizenzen oder andere wiederkehrende Leistungen entsteht eine laufende Provision nur, wenn dies für das betreffende Projekt oder die jeweilige Partnerstufe ausdrücklich ausgewiesen ist.
Eine laufende Provision wird grundsätzlich anhand der tatsächlich vereinnahmten provisionsfähigen Nettozahlung des jeweiligen Abrechnungszeitraums berechnet.
Bei halbjährlicher oder jährlicher Zahlung ist der nach dem vereinbarten Zahlungsrhythmus tatsächlich vereinnahmte Betrag nach Berücksichtigung des gewährten Zahlungsrabattes maßgeblich.
Ein Folgeauftrag ist provisionsfähig, wenn:
- er dem Partner oder dem ursprünglichen Projekt im Portal zugeordnet wird,
- die Tätigkeit des Partners für den Folgeauftrag ursächlich ist oder eine vereinbarte Bestandskundenregelung greift,
- der Folgeauftrag als provisionsfähig bestätigt wurde.
Ein früherer einmaliger Kontakt begründet ohne entsprechende Zuordnung keinen unbegrenzten Anspruch auf sämtliche zukünftigen Geschäfte des Kunden.
Zwingende gesetzliche Ansprüche eines Handelsvertreters bleiben unberührt.
Stornierungen, Nichtausführung und Rückbelastungen
Wird ein Geschäft wirksam widerrufen, aufgehoben, storniert oder rückabgewickelt, entfällt der darauf bezogene Provisionsanspruch, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Eine bereits ausgezahlte Provision kann mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet oder zurückgefordert werden, wenn:
- die zugrunde liegende Kundenzahlung wirksam zurückerstattet oder zurückgebucht wird,
- der Auftrag aufgrund unrichtiger Angaben des Partners zustande kam,
- der Partner den Kundenkontakt oder die Projektzuordnung unberechtigt beansprucht hat,
- der Vertrag wegen eines vom Partner zu vertretenden Rechtsverstoßes aufgehoben wird,
- die Provisionsabrechnung erkennbar fehlerhaft oder doppelt erfolgt ist.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn die Nichtausführung allein auf Umständen beruht, die Pruss Webservice zu vertreten hat und zwingendes Handelsvertreterrecht den Anspruch aufrechterhält.
Teilweise Rückabwicklungen führen zu einer entsprechenden anteiligen Korrektur.
Abrechnung, Nachweise und Einwendungen
Provisionsabrechnungen werden im Partnerportal, per E-Mail oder über einen anderen vereinbarten Abrechnungsweg bereitgestellt.
Die Abrechnung enthält abhängig von der Partnerrolle insbesondere:
- Projekt- oder Vorgangszuordnung,
- Abrechnungszeitraum,
- provisionsfähige Nettovergütung,
- angewendete Provisionsstufe,
- Korrekturen, Rückbelastungen oder Gutschriften,
- Auszahlungsbetrag und Zahlungsstatus.
Soweit Handelsvertreterrecht anwendbar ist, erfolgt die Abrechnung entsprechend den zwingenden gesetzlichen Vorgaben. Gesetzliche Auskunfts- und Buchauszugsansprüche bleiben unberührt.
Der Partner soll erkennbare Unstimmigkeiten innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung der Abrechnung mitteilen. Das Unterlassen einer Mitteilung führt nicht zum Verlust zwingender gesetzlicher Ansprüche.
Pruss Webservice darf einen angemessenen Nachweis zur Kundenansprache, Einwilligung, Projektzuordnung oder erbrachten Vermittlungsleistung verlangen, wenn dies zur Prüfung eines Provisionsanspruchs erforderlich ist.
Regionalverantwortliche und Teamzuordnung
Regionalverantwortliche unterstützen Pruss Webservice bei der Betreuung zugeordneter Partner und Projekte innerhalb eines festgelegten Gebiets oder Teams.
Zu den möglichen Aufgaben gehören insbesondere:
- Einführung und Unterstützung neuer Partner,
- Weitergabe freigegebener Informationen und Werbemittel,
- Koordination regionaler Ansprechpartner,
- Unterstützung bei Projektzuordnungen,
- Weiterleitung von Rückfragen und Konflikten,
- Überblick über zugeordnete Projekt- und Partneraktivitäten.
Eine Regionalzuordnung begründet keine ausschließliche Gebietsvertretung, keinen Anspruch auf sämtliche Geschäfte der Region und keine Befugnis, für Pruss Webservice verbindliche Entscheidungen zu treffen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine zusätzliche Regionalprovision entsteht nur für Projekte und Partner, die dem Regionalverantwortlichen im Portal zugeordnet und in der geschützten Konditionsübersicht als regional provisionsfähig ausgewiesen sind.
Ändert sich die regionale Zuständigkeit, bleiben bereits gespeicherte Projektzuordnungen und entstandene Ansprüche grundsätzlich erhalten. Zukünftige Zuordnungen können entsprechend der neuen Zuständigkeit angepasst werden.
Marken, Logos und Werbemittel
Pruss Webservice kann dem Partner Logos, Leistungsübersichten, Preislisten, Präsentationen, Druckmaterialien und weitere Werbemittel zur vertragsgemäßen Nutzung bereitstellen.
Der Partner erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares und widerrufliches Nutzungsrecht für die Dauer der Zusammenarbeit und ausschließlich für die freigegebene Vermittlungstätigkeit.
Ohne vorherige Freigabe dürfen insbesondere nicht:
- Marken, Logos oder Gestaltungselemente verändert werden,
- eigene Preise oder Leistungszusagen in offizielle Unterlagen eingefügt werden,
- nicht mehr aktuelle Unterlagen weiterverwendet werden,
- Domains, Social-Media-Namen oder Unternehmensbezeichnungen registriert werden, die eine offizielle Niederlassung vortäuschen,
- Werbemittel an Dritte zur eigenen Weiterverwendung übertragen werden.
Personalisierte oder mit Partnerlogo versehene Unterlagen dürfen nur im freigegebenen Umfang verwendet werden.
Nach Ende der Zusammenarbeit ist die Verwendung der Marken und Werbemittel einzustellen. Veraltete digitale Vorlagen sind zu löschen; physische Materialien dürfen nicht weiter verteilt werden.
Interne Konditionen und Kundenkommunikation
Provisionssätze, Partnerstufen, Regionalvergütungen, interne Kalkulationen und Abrechnungsinformationen sind vertrauliche Geschäftsinformationen.
Der Partner darf diese Informationen nur verwenden, soweit dies für die Prüfung seiner eigenen Abrechnung oder die Erfüllung seiner Partneraufgaben erforderlich ist.
Gegenüber Kunden ist ausschließlich mit den freigegebenen Endkundenpreisen, Leistungspaketen und Konditionen zu arbeiten. Interne Provisionsanteile dürfen insbesondere nicht:
- als Bestandteil des Kundenpreises offengelegt werden,
- zur Begründung eines Rabattes verwendet werden,
- mit den Konditionen anderer Partner verglichen werden,
- in öffentlichen Werbemitteln oder sozialen Medien veröffentlicht werden,
- an Wettbewerber oder unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
Gesetzliche Auskunfts- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Datenschutz und Kundendaten
Der Partner verarbeitet personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der jeweils anwendbaren Kommunikations- und Wettbewerbsregeln.
Der Partner darf Kundendaten nur erheben, speichern oder an Pruss Webservice übermitteln, wenn:
- ein klarer Vermittlungs- oder Projektzweck besteht,
- eine geeignete Rechtsgrundlage vorliegt,
- die betroffene Person angemessen informiert wurde,
- die Daten richtig und auf das Erforderliche beschränkt sind,
- die Übermittlung über einen freigegebenen und sicheren Weg erfolgt.
Der Partner darf Kundendaten nicht für eigene sachfremde Werbung, den Aufbau fremder Adressbestände, die Weitergabe an andere Anbieter oder nicht vereinbarte Profilbildungen verwenden.
Handelt der Partner bei der Vermittlung in eigener Verantwortung, ist er für die Rechtmäßigkeit seiner Datenverarbeitung selbst verantwortlich.
Verarbeitet der Partner personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung von Pruss Webservice, wird vor Beginn der Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
Datenschutzverletzungen, Fehlübermittlungen oder unberechtigte Zugriffe sind Pruss Webservice unverzüglich zu melden.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
Der Partner verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
Vertraulich sind insbesondere:
- Kunden- und Interessentendaten,
- Projektinformationen und Kommunikationsverläufe,
- Preiskalkulationen und interne Konditionen,
- Provisions- und Partnerinformationen,
- Software, Quellcode und technische Dokumentationen,
- Sicherheits-, Zugangs- und Systeminformationen,
- Geschäftsstrategien und nicht veröffentlichte Planungen,
- als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, rechtmäßig ohne Vertraulichkeitspflicht erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Soweit rechtlich zulässig, ist Pruss Webservice vor einer verpflichtenden Offenlegung zu informieren.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht unbefugt erlangt, genutzt oder offengelegt werden.
Wettbewerb und weitere Tätigkeiten
Der Partner darf grundsätzlich auch für andere Unternehmen tätig sein, sofern hierdurch keine Interessenkonflikte, Vertraulichkeitsverletzungen oder Beeinträchtigungen bereits zugeordneter Projekte entstehen.
Während der Zusammenarbeit darf der Partner insbesondere nicht:
- vertrauliche Informationen zugunsten eines Wettbewerbers verwenden,
- zugeordnete Kunden unter Umgehung von Pruss Webservice für identische Leistungen abwerben,
- Aufträge aus einem von Pruss Webservice bereitgestellten Kontakt eigenmächtig auf eigene Rechnung übernehmen,
- Werbemittel oder Projektinformationen zur Förderung konkurrierender Angebote einsetzen,
- gegenüber Kunden falsche Aussagen über Pruss Webservice oder andere Partner verbreiten.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot besteht nur, wenn es gesondert wirksam vereinbart wurde.
Soweit Handelsvertreterrecht anwendbar ist, bedarf eine nachvertragliche Wettbewerbsabrede insbesondere der gesetzlich vorgeschriebenen Form, zeitlichen und sachlichen Begrenzung sowie einer angemessenen Entschädigung.
Rechtmäßiges Verhalten und Integrität
Der Partner verpflichtet sich zu einem rechtmäßigen, professionellen und respektvollen Verhalten.
Unzulässig sind insbesondere:
- Bestechung, unzulässige Vorteile oder verdeckte Zahlungen,
- falsche oder manipulierte Kunden- und Projektdaten,
- gefälschte Einwilligungen oder Kontaktbestätigungen,
- Diskriminierung, Belästigung oder herabwürdigende Kommunikation,
- bewusst falsche Angaben über Leistungen, Wettbewerber oder Kunden,
- Missbrauch des Partnerstatus für private oder rechtswidrige Zwecke,
- Umgehung von Sicherheits-, Prüf- oder Abrechnungsmechanismen.
Erkennbare Interessenkonflikte sind Pruss Webservice unverzüglich mitzuteilen.
Der Partner darf keine Verpflichtungen eingehen oder Vorteile versprechen, die den Ruf, die Neutralität oder die ordnungsgemäße Projektabwicklung von Pruss Webservice beeinträchtigen können.
Kosten, Steuern, Gewerbe und Sozialversicherung
Der Partner trägt die gewöhnlichen Kosten seiner selbstständigen Tätigkeit selbst. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsmittel, Telekommunikation, Fahrten, Versicherungen, Buchhaltung und steuerliche Beratung.
Eine Erstattung besonderer Aufwendungen erfolgt nur, wenn sie vorab ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Partner ist selbst verantwortlich für:
- erforderliche Gewerbeanmeldungen und behördliche Erlaubnisse,
- ordnungsgemäße steuerliche Erfassung,
- Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer,
- Sozialversicherungsbeiträge und persönliche Versicherungen,
- korrekte Rechnungs- oder Gutschriftdaten,
- gesetzliche Aufbewahrungs- und Buchführungspflichten.
Pruss Webservice nimmt keine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung des Partners vor.
Gesetzlich vorgeschriebene Einbehalte, Meldungen oder Abgaben dürfen von Pruss Webservice vorgenommen werden, soweit hierfür eine rechtliche Verpflichtung besteht.
Partnerportal, Zugangsdaten und Systemsicherheit
Das Partnerportal dient der Projektzuordnung, Kommunikation, Bereitstellung von Werbemitteln, Provisionsübersicht und Abrechnung.
Der Partner muss seine persönlichen Zugangsdaten sicher verwahren und darf sie nicht an Dritte weitergeben.
Der Partner darf nur auf diejenigen Kunden-, Projekt- und Abrechnungsdaten zugreifen, die seiner Rolle und Zuordnung entsprechen.
Unzulässig sind insbesondere:
- die gemeinsame Nutzung eines persönlichen Kontos,
- automatisierte Massenzugriffe oder Datenausleitungen,
- die Umgehung von Rollen- und Berechtigungsprüfungen,
- das Hochladen schädlicher oder unzulässiger Dateien,
- der Versuch, fremde Projekte oder Abrechnungen einzusehen,
- die Veröffentlichung von Portalansichten mit vertraulichen Informationen.
Ein Verlust oder Missbrauch von Zugangsdaten sowie versehentlich sichtbare fremde Daten sind unverzüglich zu melden.
Pruss Webservice darf Zugänge vorübergehend sichern oder sperren, wenn ein konkreter Sicherheitsverdacht besteht.
Vertragsdauer und Kündigung
Die Partnerschaft beginnt mit der Annahme der Partnerbewerbung, der Freischaltung des Partnerkontos oder dem individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
Soweit keine andere Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Frist gilt, kann die Partnerschaft mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Ist der Partner als Handelsvertreter im Sinne des § 84 HGB einzuordnen, gelten mindestens die gesetzlichen Kündigungsfristen. Danach beträgt die Frist grundsätzlich:
- im ersten Vertragsjahr einen Monat,
- im zweiten Vertragsjahr zwei Monate,
- im dritten bis fünften Vertragsjahr drei Monate,
- nach fünf Vertragsjahren sechs Monate.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
- schwerwiegendem oder wiederholtem Rechtsverstoß,
- unberechtigtem Zugriff auf Kunden- oder Projektdaten,
- Weitergabe persönlicher Zugangsdaten,
- Manipulation von Leads, Projekten oder Abrechnungen,
- erheblicher Verletzung von Vertraulichkeitspflichten,
- unzulässiger Kundenansprache trotz Abmahnung,
- unberechtigter Verwendung von Marken oder Werbemitteln,
- schwerwiegender Ruf- oder Vertrauensschädigung.
Kündigungen können in Textform an info@prusswebservice.de erklärt werden, soweit keine strengere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Folgen der Beendigung
Mit Beendigung der Partnerschaft endet die Berechtigung, als aktiver Partner von Pruss Webservice aufzutreten.
Der Partner muss insbesondere:
- die aktive Kundenansprache im Namen der Partnerschaft einstellen,
- Marken und nicht mehr freigegebene Werbemittel nicht weiterverwenden,
- vertrauliche Unterlagen und Daten zurückgeben oder sicher löschen,
- offene Projektinformationen vollständig übergeben,
- den Portalzugang nach dessen Deaktivierung nicht weiter zu nutzen versuchen.
Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben erhalten.
Für Geschäfte, die erst nach Beendigung zustande kommen, besteht ein Anspruch nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder das Projekt vor Vertragsende entsprechend zugeordnet und vorbereitet wurde.
Zwingende Ansprüche eines Handelsvertreters, insbesondere ein möglicher Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB, bleiben unberührt und werden durch diese Bedingungen nicht im Voraus ausgeschlossen.
Vertraulichkeits-, Datenschutz-, Rückzahlungs- und Abrechnungspflichten gelten über die Vertragsbeendigung hinaus, soweit ihr Zweck dies erfordert.
Haftung und Freistellung
Pruss Webservice haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Partner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht.
Der Partner stellt Pruss Webservice von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einem vom Partner zu vertretenden Verstoß beruhen, insbesondere auf:
- unzulässiger Werbung oder Kontaktaufnahme,
- unrechtmäßiger Verarbeitung oder Weitergabe personenbezogener Daten,
- falschen Leistungs-, Preis- oder Erfolgsaussagen,
- Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten,
- unbefugtem Vertragsabschluss oder unzulässiger Zahlungsannahme,
- schuldhafter Verletzung von Vertraulichkeits- oder Sicherheitspflichten.
Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Pruss Webservice informiert den Partner über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm angemessene Gelegenheit zur Mitwirkung.
Ein Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Änderungen der Bedingungen und Konditionen
Pruss Webservice kann diese Bedingungen für die zukünftige Zusammenarbeit ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Sachliche Gründe können insbesondere sein:
- Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen,
- Weiterentwicklung des Partner- und Teamportals,
- Änderungen der angebotenen Leistungen oder Abrechnungsverfahren,
- notwendige Sicherheits- oder Datenschutzanpassungen,
- Einführung neuer Partnerrollen oder Vermittlungsmodelle.
Wesentliche Änderungen werden dem Partner vor ihrem Wirksamwerden in Textform oder über das Partnerportal mitgeteilt.
Änderungen von Provisionsstufen gelten grundsätzlich nur für zukünftige, nach ihrem Wirksamwerden neu bestätigte Projekte. Für bereits zugeordnete Projekte bleibt der gespeicherte Konditionssnapshot maßgeblich, sofern keine individuelle einvernehmliche Änderung erfolgt.
Eine rückwirkende Kürzung bereits entstandener Provisionsansprüche erfolgt nicht.
Zwingende gesetzliche Rechte und erforderliche Zustimmungen bleiben unberührt.
Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses auf die Zusammenarbeit anwendbar sein könnte.
Ist der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Pruss Webservice Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Ist der Partner Verbraucher, bleiben die zwingenden Schutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
Pruss Webservice ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Datenschutzerklärung, unter Cookie-Einstellungen, in der Erklärung zur Barrierefreiheit und im Impressum.
Fragen zur Zusammenarbeit
Antworten zu Bewerbung, Partnerkonto, Projektzuordnung, Betreuung und Abrechnung finden Sie in den häufigen Fragen.